EuGH Urteil Arbeitszeiterfassung:

Bereits seit bekannt werden im Mai des vergangenen Jahrs wurde das EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung in der Fach- und Arbeitswelt kontrovers diskutiert. In dem Urteil wird beschrieben, dass es eine präzise Messung der täglichen Arbeitszeit (täglich und wöchentlich) der Arbeitnehmer geben muss, damit die Grundrechte der Arbeitnehmer gewahrt werden können etc.

Zitat „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. EuGH, Urteil vom 14.5.2019 in der Rechtssache C 55/18

Seitens des Bundeswirtschaftsministerium ist man nunmehr auch anscheinend abweichend von dem bisherigen Standpunkt, es gebe keinen Handlungsbedarf, in den Umsetzungsvorbereitungen zur Arbeitszeiterfassung. Wie diese in den Feinheiten oder Ausnahmen ausfallen werden, bleibt vorerst abzuwarten.