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BAG Urteil Arbeitszeiterfassung- was kommt…

Das neue Urteil bestätigt, dass die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber verpflichtend geregelt ist und keinesfalls freiwillig durchgeführt werden darf. Es reicht nicht aus, nur die vergütungsrechtliche Arbeitszeit zu erfassen, sondern auch die arbeitsschutzrechtliche Arbeitszeit muss erfasst werden. Das bedeutet, dass alle Arbeitszeiten erfasst und Über- oder Unterschreitungen dokumentiert und überprüft werden müssen. Ein Arbeitszeiterfassungssystem, das lediglich den Beginn, Pausen und das Ende erfasst, ohne die Validität und die Einhaltung von arbeitsschutzrechtlichen Gesetzen zu überprüfen, ist nicht ausreichend. Zudem müssen Urlaub, Krankheiten, tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten aktiv überwacht werden.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, bieten wir LAP-Programme an, die mittels einer App oder eines Terminals die Arbeitszeit erfassen und über unseren Dienstplan intelligent überprüfen. Durch diese Sicherheit können Sie sich auf das Wesentliche Ihrer Arbeit konzentrieren. Unsere Lösungen sind für iOS und Android verfügbar und für alle ohne Handy gibt es auch die Möglichkeit, die Arbeitszeit mittels Terminal zu erfassen. Der Dienstplan enthält Ihre Schichten, Zeitzuschläge und Kontrollfunktionen.

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Mobile App

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1.

Einsatzbereiche für iOS und Android

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Für alle ohne Handy

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2.

Zeiterfassung mittels Terminal und Anbindung an Dienstplan

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Anbindung mit Dienstplan

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3.

Dienstplan mit Ihren Schichten, Zeitzuschlägen, Kontrollfunktionen

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Von Dietrich Potten|Dezember 21st, 2022|News|Kommentare deaktiviert für BAG Urteil Arbeitszeiterfassung- was kommt…

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