Dienstplanung/Arbeitszeitkonten/Aufbewahrungspflichten
In der letzten Zeit taucht in den Hilfen zur Erziehung vermehrt die Fragestellung der Arbeitszeiterfassung und Dienstplanung auf. Was muß berücksichtigt werden, gibt es gesetzliche Vorgaben zur Dokumentation von Arbeitszeit etc.?
Hier zwei Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Aufbewahungspflicht nach Arbeitszeitgesetz § 16 Abs. 2 Satz 3- wird mit mindestestens 2 Jahren angegeben. (ohne Gewähr)
Die Aufbewahungspflicht im Steuerrecht wird in § 41 Abs.1 Satz 9 EStG definiert. Hier wird eine eigene 6-jährige Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben.(ohne Gewähr)