21 06, 2019

EuGH Urteil —Beweislastumkehr

Von |Juni 21st, 2019|News|Kommentare deaktiviert für EuGH Urteil —Beweislastumkehr

Arbeitszeiterfassung: Als Arbeitgeber sind Sie durch die sogenannte Beweislastumkehr dazu verpflichtet, nachweisen zu können, wann ihre Mitarbeiter gearbeitet haben. Es ist also keinesfalls ausreichend zu glauben, man könnte dies im Bedarfsfall heraussuchen, sondern Sie müssen hierüber dezidiert „Belege“ führen und dies auch entsprechend der Rechtsnormen archivieren. Eine handschriftliche Notation oder das Eintragen in Exceltabellen etc. wird dabei nicht rechtskonform sein, da hier nicht der Nachweis der Unveränderbarkeit erbracht werden kann. Als Frage steht bereits jetzt im Raum, ob es ausreichend ist die Daten nachträglich in ein Dienstplanprogramm einzutragen oder ob es vielmehr automatisiert durch eine elektronische Zeiterfassung geregelt sein muß.

 

14 05, 2019

Elektronische Arbeitszeiterfassung

Von |Mai 14th, 2019|News|Kommentare deaktiviert für Elektronische Arbeitszeiterfassung

Update für die elektronische Arbeitszeiterfassung: Neue Erfassungsmöglichkeiten für Verwaltungspersonal, technische Dienste wie Hausmeister und in der hauswirtschaft beschäftigte Mitarbeiter etc.

 

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