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Beschwerde! Was passiert jetzt in Ihrer Einrichtung, welcher Prozess startet?
Seit dem 1.1.2012 sind Sie als Einrichtung gemäß § § 45 SGVVIII ff. verpflichtet, geeignete Verfahren des Beschwerdemanagements zu beschreiben und anzubieten.
Einer der weniger hilfreichen Versuche dieses Vorhaben umzusetzen ist der sogenannte Kummerkasten, d.h. die Klienten können ihre Kritik schriftlich fixiert darin ablegen. In der Praxis stellt sich dies selten als sicher oder ergebnisorientiert dar und so bleiben Kritik, Ideen und konstruktive Vorschläge allzu oft auf der Strecke.
Um hier Abhilfe zu schaffen, die Funktion des Beschwerdemanagements ernst zu nehmen und Partizipation nicht nur als Worthülse zu sehen, haben wir in LAP Change eine neue Funktion entwickelt. Komfortabel haben Sie die Möglichkeit das Beschwerdemanagement und die Partizipation elektronisch abzubilden und dies automatisch zu dokumentieren.
Steuern Sie ablauforientiert, wer benachrichtigt werden soll, wenn eine Nachricht bzw. Beschwerde eingeht.
Oder erinnern Sie Klienten an anstehende Termine, die nicht vergessen werden dürfen direkt über Kurznachrichten und sichern Sie sich gleichzeitig durch die automatische Dokumentation ab.
Kurz News:
Sie wollen Ihre kleine Einrichtung effektiv betreiben und nicht selbst Rechnungen schreiben?
Das verstehen wir und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme zu dem Thema Rechnungen.